Beurlaubung
Die Beurlaubung für ein Folgesemester ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Information und vorherige Beratung.
Bitte beachten Sie die Erklärungen und Informationen über
- einen wichtigen Grund für eine Beurlaubung
- Fristen zur Antragsstellung
- das Vorgehen bei der Beantragung
- den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistung
- eine Beurlaubung im laufenden Semester
- eine Beurlaubung für ein Auslandssemester
auf der Website der Universität Hamburg.
Für weitere Fragen steht das Campus Center der Universität Hamburg zur Verfügung:
Information und Beratung Online über das Campus Center Forum
Information und Beratung am Telefon über das Service Telefon der Universität Hamburg.